Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

Deutsche P2P-Abmahnungen:Auskunftspflicht im Fokus

Vor einiger Zeit berichteten wir über die Auskunftspflicht bei P2P-Abmahnungen. Der Internet-Provider muss seinen Kunden nicht darüber informieren, wenn er Daten an Dritte aushändigt. Wie aber sieht die Rechtslage beim abmahnenden Anwalt aus??

Ein komplexes Themenfeld, das schon zu viel Irritation führte. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), legte dazu ein klares Statement ab. Der Internet-Provider muss seinen Kunden nicht informieren, wenn er relevante Informationen zur Anschlussinhaberermittlung aushändigt. Demgegenüber steht, dass der "Rechteinhaber/abmahnende Anwalt zur Benachrichtigung des Betroffenen [dazu] verpflichtet [ist]. Denn er speichert erstmalig ohne Kenntnis des Betroffenen dessen Daten für eigene Zwecke. Das in der Regel versandte Abmahnschreiben des Rechteinhabers/abmahnenden Anwalts dürfte die Benachrichtigung aber entbehrlich machen. Verzichtet er auf eine Abmahnung, entspricht eine Benachrichtigung gerade der Intention des Gesetzgebers, keine heimlichen Datenbestände zu ermöglichen".

Der Gedanke der entsprechenden Informationspflicht ist schnell dargelegt. Wüsste man über die Gefahr einer möglichen weiteren Abmahnung Bescheid, so könnte man eine vorauseilende Unterlassungserklärung abgeben. Die Abmahnung (mitsamt der Kostennote) würde somit ins Leere laufen, da die Unterlassungsaufforderung durch die vorauseilende Unterlassungserklärung bereits im Vorfeld beseitigt würde. Dies ist jedoch einfacher gesagt, als getan. Denn nur solche Kanzleien sind zur Auskunft verpflichtet, die den Auskunftsersuchenden bereits abgemahnt haben.

Man kann also nicht auf "Gut Glück" Auskunftsersuchen an alle bekannten Abmahnanwälte schicken. Man muss vorher abgemahnt worden sein, um dann ein solches Ersuchen an die entsprechende Kanzlei richten zu können. Insbesondere wenn eine "tröpfchenweise" Abmahnung stattfindet, kann dies jedoch nützlich sein. Insbesondere bei Musik ist es nämlich immer häufiger der Fall, das zuerst für Werk A auf dem Sampler abgemahnt wird, dann für Werk B und so weiter.

Seinerzeit versuchte man das Auskunftsersuchen bei vielen Kanzleien auf die Probe zu stellen. Fast niemand antwortete. Der Grund war simpel. Laut einer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) steht das anwaltliche Berufsrecht über dem Bundesdatenschutzgesetz. So ließ man verlauten: "Wir haben zwar die Meinung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gelesen, aber wir berufen uns auf einer zutreffenden Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Datenschutzrecht (31/2004), das BDSG ist im Verhältnis zum anwaltlichen Berufsrecht subsidiär ist, sodass Rechte auf Benachrichtigung und Auskunft im Sinne der §§ 33, 34 BDSG über vom Rechtsanwalt gespeicherte Daten von Dritten nicht geltend gemacht werden können [...]."

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage hat daraufhin erneut beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nachgehakt. Dessen Äußerung beleuchtet die Thematik zwar näher, wirft aber insbesondere eine Frage auf: Stehen Rechtsanwalte inzwischen über dem (Bundesdatenschutz)gesetz? Das ist in der Tat eine sehr treffende Fragestellung.

"Die von Ihnen zitierte Position ist den Datenschutzbehörden leider nicht neu. Seit vielen Jahren besteht Streit über die Anwendbarkeit des BDSG auf Rechtsanwälte. In der Praxis gibt es daher immer wieder Schwierigkeiten bei der datenschutzrechtlichen Kontrolle.
Von der Anwaltschaft wird die Anwendbarkeit des BDSG hinsichtlich mandatsbezogener Daten sowie die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden bestritten. Als Begründung wird in erster Linie das Mandatsgeheimnis angeführt. Die Auffassung wurde durch die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in dem von Ihnen erwähnten Beschluss zum Ausdruck gebracht und hätte zur Folge, dass Rechtsanwälte bei der Verarbeitung mandatsbezogener Daten die Vorschriften des BDSG nicht einhalten müssten.
Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich immer wieder zu der Problematik geäußert (s.a. mein 21. Tätigkeitsbericht, Kap. 9.7). Nach deren Auffassung gilt das BDSG auch für Rechtsanwälte. Diese unterliegen also, der Benachrichtigungspflicht nach § 33 BDSG. [...].In der Stellungnahme zum 21. TB des BfDI stellt die Bundesregierung fest:
"Die Bundesregierung teilt die Rechtsauffassung des BfDI, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener - auch mandatsbezogener - Daten durch Rechtsanwälte den Vorschriften des BDSG unterliegen und dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig sind, die Datenschutzkontrolle durchzuführen.”

Die Bundesregierung äußerte sich allerdings einschränkend bezüglich der Auskunftserteilung. Daher wird beim Bundesministerium der Justiz geprüft, ob im Bereich der Datenschutzaufsicht Rechtsänderungen erforderlich sind. Immerhin geht es um personenbezogene Daten, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegen. Diese Prüfungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Auch wenn Datenschützer die Rechtslage eindeutig beurteilen, so kann hier nur eine Klarstellung des Gesetzgebers den Rechtsfrieden herstellen.

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt ein Musterschreiben zur Verfügung. Dieses kann benutzt werden, um ein Auskunftsersuchen an die abmahnende Kanzlei zu richten. Ebenfalls liegt dem Musterschreiben ein Beschwerdeschreiben bei, sollte dem Auskunftsersuchen nicht stattgeben werden. Dieses kann nach einer eventuell verweigerten Auskunft an den Landesbeauftragten für den Datenschutz gesandt werden.
(via abmahnwahn-dreipage, thx!)
(Bildquelle: via muenster, thx!)

Klaus Müller am Montag, 09.11.2009 09:30 Uhr

tagsTags: filesharing provider datenauskunft

Bookmark and Share
vgwort
 
Weitere interessante News
21 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Grazer57 am 11.11.2009 00:06:48

    Nachtrag: Da ich dieser netten, aber scheinbar doch nicht gerade intelligenten Dame (Wortwahl, ein bisschen zu oft "ne" am Satzende) nicht wirklich vertraue, werde ich morgen nochmal dort anrufen, und um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage bitten :DD ...

  • A-P am 10.11.2009 23:31:00

    Was ich mich hier immer wieder frage, ist, warum noch niemand gegen die Logging-Firmen vorgegangen ist, da diese ja die IP-Adressen unberechtiger Weise speichert. Da IP-Adresse immer wieder als personenbezogene Daten eingestuft werden, verstoßen die Logging-Firmen somit gegen das BDSG. Da via IP-Ad ...

  • Utuvien am 10.11.2009 15:15:04

    ich habe sie 2mal gefragt, ob sie sich sicher sei. sie klang sehr überzeugt. ...

  • titus_shg am 10.11.2009 15:07:03

    Und sollte doch die Polizei/Staatsanwaltschaft Auskunft bekommen, würde ich als Kunde benachrichtigt werden. Das glauben die doch wohl selbst nicht... :rolleyes: MfG Andy ...

  • Utuvien am 10.11.2009 14:14:44

    Gesagt, getan. Die Dame am Telefon (unitymedia) sagte mir, dass generell keine Auskünfte ohne Einverständnis des Kunden (außer im Falle Polizei/Staatsanwaltschaft, und das "nur" mit "fetter Begründung" (exakter Wortlaut)) erteilt werden. Und sollte doch die Polizei/Staatsanwaltschaft Auskunft b ...

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

 
Fotostrecke
News [Kurioses]

Apple filterte den Begriff "Jailbreak" im iTunes Store

Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr

befreit: ipad 3 & iphone 4s

Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.

mehr mehr lesen...

Browsergames
Gondal World

TOPTIPP: Gondal World

Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich! Escaria spielen

Escaria

Escaria

Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet! Escaria spielen

Artyria

Artyria

Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren. Artyria spielen

Gondal

Gondal

Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer. Gondal spielen

Last Emperor

Last Emperor

Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai. Last Emperor spielen

Nightcreeps

Nightcreeps

Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein. Nightcreeps spielen

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookgulli:news im AppStoreSeitenanfang