
Hat man die mangelnde Effektivität im Kampf gegen Filesharer erkannt? Man könnte es fast meinen, wenn man der jüngsten Ankündigung der dänischen "Antipiratgruppen" lauscht. Der Anti-Piraterieverband hat aber durchaus seine Gründe für diesen Rückzug: einige verlorene Prozesse gegen vermeintliche Filesharer in diesem Jahr.
Man konnte zwar viele Filesharer ermitteln. Einige von diesen brachte man sogar vor Gericht. Aber dort war dann vorerst Endstation. Die Beweislage war in fast allen Fällen zu dünn. Die Richter konnten folglich keine Verurteilung aussprechen. Der Rechtsbeistand der Antipiratgruppen, Mary Fredenslund, brachte die Problematik nüchtern auf den Punkt: "Es verlangt sehr starke und konkrete Beweise, diese Leute verurteilen zu lassen. Wir konnten die Beweisführung einfach nicht lückenlos bewältigen."
In diesem Jahr wurden vier Fälle gegen urheberrechtsverletzende Filesharer vor der obersten Gerichtsbarkeit in Dänemark verhandelt. Das Ergebnis war für die Klägerseite bis auf eine Ausnahme negativ. In drei Fällen wurden die Angeklagten aufgrund nicht ausreichender Beweise freigesprochen. Nur einen Fall konnte man gewinnen. Aber auch hier lag es nicht an der Beweisführung der Kläger. Der Beklagte hatte vielmehr seine Schuld gestanden. Folglich bestand gar keine andere Option, als ihn schuldig zu sprechen.
Einer der Verteidiger der Beklagten, Per Overbeck, zeigte sich ebenfalls sehr gefasst über diese Ankündigung: "Die Antipiratgruppen hat zugegeben, dass sie niemanden verurteilen lassen kann, wenn sie ihn nicht auf frischer Tat ertappen oder ihm so lange zusetzen, bis er gesteht. In der Praxis bedeutet das, dass es ohne Geständnis keinen Fall gibt."
Die IP-Adresse würde nämlich nur zum Anschlussinhaber führen. Dieser sei jedoch nicht zwingend der Täter. Die dänische Gerichtsbarkeit hat IP-Adressen bereits mehrfach als mangelhaften Beweis betrachtet. In einem weiteren Fall verließ der Angeklagte als freier Mann den Gerichtssaal. Seine Verteidigung: Jemand musste auf seinen WLAN-Router Zugriff genommen haben. Er selbst habe das urheberrechtlich geschützte Werk auf jeden Fall nicht heruntergeladen.
Natürlich wird hier der strafrechtliche Aspekt beleuchtet. Was verbleibt ist die zivilrechtliche Seite. Dass es hier nicht mit einem simplen Bestreiten der Schuld abgetan ist, dürfte klar sein.
(via torrentfreak, thx!)
(Bildquelle via: pladebranchen, thx!)
Klaus Müller am Sonntag, 08.11.2009 11:29 Uhr
Darum empfehle ich jedem: Festplatten (mit TrueCrypt) verschlüsseln Das sollte 2009 als selbstverständlich gelten. Ob nun eine Windowsvollverschlüsselung per TC oder für Linux dmcrypt spielt keine Rolle. Die Hauptsache alles ist abgeschottet so das auch Tempfiles u ...
Das klingt nach einer leichten Methode, Geld zu verdienen, indem man einfach irgendwen anklagt, der Internet hat. Wenn der Beklagte nachweisen muss, _nichts_ runtergeladen zu haben, ist dem Kläger der Sieg implizit sicher. Man kann prinzipiell nicht beweisen, dass Daten _nicht ...
*lacht* *sich eine Träne aus dem Auge wischt* Scheiße man muss nun auch noch beweise bringen vor Gericht um wen zu verurteilen... blödes Rechtssystem, man kann also nicht mehr willkürlich Leute verurteilen. *weiter lacht* Ich hoffe ihr habt es richtig übersetzt, habe keine Zeit mehr nach der ...
Das Zivilrecht kennt einige "Features", die es beim Strafrecht nicht gibt. Z.B. gibt es dort eine "Beweislastumkehr" in bestimmten Fällen, was im Strafrecht per se ausgeschlossen ist. Das klingt nach einer leichten Methode, Geld zu verdienen, indem man einfach irgendw ...
@ Firebird Frage1: Gibt es in Dänemark so eine Art ziviles Gerichtsverfahren? Frage2: Sind durch diese Ankündigung Die dänische "Antipiratgruppen" hat angekündigt, in Zukunft nicht mehr nach Urheberrechtsverletzern zu jagen und diese vor Gericht zu bringen. die Dänen gä ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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