
Gegen die massenhaften Scans hatte Benjamin Erhart geklagt. Mit den grundlosen Massenabgleichen von Kennzeichen ist er als Autofahrer nicht einverstanden. Der Prozess sollte Klarheit verschaffen. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) unterstützte ihn bei seiner Klage. Darüber hinaus sorgte ein Spendenaufruf für die nötigen finanziellen Mitteln, um den Rechtsstreit zu bewältigen.
Mit Urteil vom 23. September hat das Verwaltungsgericht München die Klage Erharts nun aber abgewiesen. In der Urteilsbegründung erkennt das Gericht zwar an, dass ein unschuldiger Autofahrer als "fehlerhafter Trefferfall erfasst wird". Die Maßnahme sei jedoch "als Vorsorge zur Verfolgung von bzw. Verhütung von Straftaten" grundsätzlich zulässig. Man betonte sogar, dass der "Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb" für die betroffenen Fahrer bestenfalls "eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff" sei.
Der Kläger will nun in Berufung gehen. Kritisch kommentierte Erhart, der sich ehrenamtlich als Freiheitsredner engagiert, das Urteil des Verwaltungsgerichts: "50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden." Der Informatiker befürchtet, dass auch unschuldige Autofahrer ins Raster der Ermittler geraten. Die Fehlererkennungsrate sei zwar bei "nur 5 Prozent". Durch den massenhaften Abgleich wären Falschmeldungen jedoch stündlich im Programm.
Auch der ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker glaubt nicht an die "Erfolge" der Massenscans: "Anlass- und verdachtslose Video-Rasterfahndung brachte bisher keine erwähnenswerte Erfolge." Man will Erhart nun auch bei der Berufung finanziell unterstützen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird vermutlich erst im nächsten Jahr eine Entscheidung fällen.
(via daten-speicherung, thx!)
Klaus Müller am Freitag, 30.10.2009 13:25 Uhr
Einfach Nummernschild abschrauben und dann losfahren. Aber so frech sind wir ja nicht. Schließlich leben wir in sehr unsicheren Zeiten. Kontrolle ist unabdingbar und dient nur unserer eigenen Sicherheit. Wie wäre es mit einer Aktion an jedem Montag in Bayern die so lauten könnte: - Welchen [URL ...
Tadellose Doppelmoral ... Diese Scans können für alles missbraucht werden. Ich persönlich sehe dadurch meine persönliche Freiheit eingeschränkt. Und als Bürger muss ich soetwas nicht hinnehmen. Aber keine Angst, liebe Demokratie. Spätestens bei der nächsten Wahl kann man ja etwas lauter sp ...
Man betonte sogar, dass der "Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb" für die betroffenen Fahrer bestenfalls "eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff" sei. Soso, Grundrechts"beeinträchtigungen" sind also in Ordnung :mad: GR ...
Sowas finde ich ganz großes Kino. Jede kleine Aufweichung und jede kleine Grundrechtsübertretung die von irgendeinem Gericht gedeckelt wird höhlt den Staat doch nur weiter auf, sodass sich immer mehr Menschen einkuscheln und auch die nächste Überwachungsmethode gutheißen, schließlich kanns do ...
Förderalismuswahnsinn in seiner Reinform - in einem Land erlaubt, im anderen verboten. So einen Schwachsinn erlebt man nur in Deutschland :( ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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