
Aus der profanen Auftragsarbeit kreierte Johannes Kreidler eine Kunstaktion. Jeder soll sehen, wie ungerecht Menschen in anderen Ländern für ihre Arbeit entlohnt werden. Statt seinen Kopf selber anzustrengen, läßt er seine Musik von Personen aus Billiglohnländern für einen Hungerlohn erstellen. Die Produktionskosten der Auftragsarbeit liegen natürlich deutlich unter dem, was er als Honorar einstreichen wird.
Der Musikpirat meint dazu: "Während Kreidler 1.500 Euro erhält, liegen die Produktionskosten bei 600 Euro. (...) Mit dieser Aktion will Kreidler auf die global ungleichen Löhne und das Outsourcing in einschlägige Billiglohnländer aufmerksam machen - und auf die immensen Gewinnspannen, die damit möglich sind. Mit seiner Kunstaktion führt er diese Mechanismen provokant vor und enthält sich jeder scheinbar versöhnlichen Geste, die der ökonomischen Realität widerspräche." Die Rechte an den fertigen Stücken hat er den beiden "Fremdarbeitern" aus China und Indien natürlich abgekauft. Das komplette Werk gehört demnach nur ihm alleine und wird durch die GEMA weiterverwertet. Jeder weitere Cent wird wiederum nur ihm selbst zufließen. Es liegt also ein klassischer Buy-out-Vertrag vor. Würden die beiden Autoren auch noch selber auf dem Festival auftreten müssen und Kreidler hätte zudem das Recht am Merchandising etc., so würde es sich hierbei um eine 360-Grad-Vermarktung drehen - in der Musikbranche keine unübliche Strategie.
Der Sinn von Kreidlers Aktion geht aber noch weit darüber hinaus. Gerade in Ländern wie Indien und China ist die Urheberrechtsfrage allgegenwärtig. Chinesische Plagiate von europäischen Produkten überschwemmen geradezu den Markt der Ersten Welt. Und in Inden wird oftmals Software ohne jede Lizenz benutzt. Scheinbar sieht Kreidler das ein Stück weit wie eine kleine Rache. Wenn die dortigen IT-Experten schon ihre Arbeit für einen Hungerlohn anbieten müssen, so kaufen sie im Umkehrschluss nicht automatisch unsere überteuerte Software.
Video: Fremdarbeit by Johannes Kreidler.
Lars Sobiraj am Freitag, 30.10.2009 13:34 Uhr
Die Kommi-Schlitzaugen allerdings müssen auf selbiges verzichten. Ist auch sehr gut so - sie brauchen's gar nicht. Müsste ja dann im Umkehrschluss heißen, dass sie was erreicht haben, dass sie dein Mitleid nicht haben. Mann ... Deine diskriminierende Haltung is ...
Also ich finde die Kunst von Kreidler durch und durch sympathisch, das mal vorweg. Jedoch unterschlägt diese Arbeit hier möglicherweise eine Tatsache. Ich bin sicherlich kein Experte auf diesem Gebiet, aber es könnte gut möglich sein, dass die beiden Auftragnehmer für ihre Verhältnise gutes G ...
Also für meinen Teil eine unverfälschte Meinung. Was der Herr zeigt ist eine Vorführung der Globalisierung. Das sollte jedem zu denken geben. Denn wer sich alleine dagegen stellt, ist als verwöhnter Europäer spätestens in einem Monat tot. Mehr als ein Hinweis wird es dann auch nicht ...
Jaaa tüpisch Gutmenschenkunst. Über die Armen in den Tigerstaaten jammern aber es geil finden wenn der Ipod wieder im Preis gefallen ist. Es ist faktisch unmöglich ein Produkt zu kaufen, das hergestellt wurde, ohne dass i-jemand oder i-was ausgebeutet wurde. Der Vermerk auf die GEMA raubt ihm d ...
Das ist wieder mal die tollte Freiheit der Künstler. Sie dürfen auf ein Problem aufmerksam machen, brauchen aber weder Lösungen noch Vorschläge dazu unterbreiten. Und von dem "Wert" von Kunst zu sprechen, als pauschalisiertes Etwas, welcher unbedingt (warum?) erhalten werden muss. Kunst hat g ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 08.02.2012, 12:51 Uhr
Im Rhein-Neckar-Kreis wurde ein simpler Diebstahl mit Hilfe einer DNA-Analyse aufgeklärt. Der 44-jährige Verdächtige trank ein Bier in einem Eiscafé, bevor er die Brieftasche eines Fremden stahl. Weil seine DNA in der Datenbank des Landeskriminalamts vorliegt, konnte ihn die Polizei anhand seiner DNA-Spuren am Bierglas als Schuldigen ausmachen.
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