
Im Mai 2008 schrieb Schweitzer in ihrer New-York-Kolumne bei Zeit Online darüber, "was Star Trek mit Obama zu tun hat". Philipp fand diesen so gut, dass er im Gemeinschaftsblog nomnomnom einen Eintrag darüber verfasste: Eine kurze Einleitung, ein Zitat mit drei Absätzen aus Schweitzers Text, zwei Links zum Original.
Diesen Eintrag hat Eva C. Schweitzer nun abmahnen lassen. Seit einigen Tagen hat Philipp eine Zahlungsaufforderung nebst zu unterzeichnender Unterlassungserklärung des Hamburger Anwalts Andreas Will vorliegen, der Eva Schweitzer vertritt. Für den Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz soll Philipp 1.200 Euro Schadensersatz an Frau Schweitzer zahlen. Der Anwalt soll 955 Euro erhalten. Die Ergeben sich aus dem angesetzten Gegenstandswert von 21.200 Euro. FÜr Philipp macht das zusammen 2.155 Euro, die für drei Absätze Zitat zu zahlen sind.
Der Anwalt betont in seinem Schreiben, dass Schweitzer für namhafte Zeitungen schreibt, dass sie "vergleichsweise hohe" Honorare für ihre Artikel verlangt - und, dass sie durch ihren Zweitwohnsitz in den USA erhebliche Kosten hat. Aus reiner Freundlichkeit werden sie in diesem Fall von "Zweitverwertung" ein Auge zudrücken und lediglich eine "Pauschale" von 1.200 Euro verlangen.
Eva C. Schweitzer lässt laut ihrem Anwalt "durch einen Dienstleister" im Internet recherchieren, ob ihre Urheberrechte verletzt werden. Bei diesen "Ermittlungen" sei man auf das Zitat Philipps im Blog gestoßen. Man gehe zudem "erfahrungsgemäß davon aus", dass Philipp noch weitere Texte von Schweitzer "abgeschrieben" habe. Bei der "automatisierten Recherche" habe man zwar noch keine weiteren Fälle entdecken können. Für 600 Euro pro Text sowie Löschung derselben könne Philipp allerdings schonmal weitere Schadensersatzansprüche abgelten.
Dass es sich bei dem Blogpost um eine Urheberrechtsverletzung handelt, ist nicht zu bestreiten. Fraglich ist, ob hier nicht die Deckelung von Abmahngebühren greifen sollte. Nach dieser Regelung dürfen bei "einfach gelagerten Fällen" die Anwaltskosten 100 Euro nicht überschreiten.
Vor allem aber ist dieser Fall aus moralischer Sicht anrüchig. Aus den Summen, um die es hier geht, ist offensichtlich, dass hier Abmahnungen als leichte Geldquelle ausgenutzt werden sollen. Die Haltung von Eva C. Schweitzer verwundert ein wenig, wenn man sich ihren Lebenslauf anschaut: In früheren Jahren war die heutige Journalistin einmal Hausbesetzerin. Wer so etwas in der Vita stehen hat, sollte sich besser nicht über Verletzungen des eigenen "geistigen Eigentums" beschweren.
Simon Jonas Hadlich am Donnerstag, 29.10.2009 23:57 Uhr
Kann mir jemand erklären, warum das Verwenden von Zitaten gegen das Urheberrecht verstößt? Wurden die Text wirklich als Zitate im Sinne des UrhG verwendet oder hat man "nur" gute Texte gesammelt und veröffentlicht? § 51 UrhG Zulässig ist die Vervielfältig ...
Dabei hat sie das ganze doch selbst nur abgekupfert, und zwar von dieser (http://www.tmz.com/2008/02/15/jeri-ryan-the-real-obama-girl) Meldung, die bereits drei Monate früher (bereits im Februar!) veröffentlicht wurde. Heißt eine Frechheit, für das einfache Umschreiben einer Fremdm ...
Ich finde das gut. Ich nicht. Jeder muss seine Meinung frei sagen dürfen. Um das verständlich tun zu können, muss man auch zitieren. Das Problem dabei stellt die Qualität der Quelle. Wirklich gut geschriebene Artikel beinhalten keine überflüssigen Wörter ...
Hallo, ich werde mir demnächst ein neues Haus kaufen. Um die dadurch auf mich zukommenden Kosten zu decken, verklage ich jeden der diesen Post ließt. Dies ist ganz klar gerechtfertigt, da es nicht darum geht, gegen was ihr verstoßt, sonder, für was ich das Geld benötig ...
@freak0711: Verdammt, ich habs gelesen. Auf wieviel verklagst du mich denn jetzt? @real_tas: Für wen das die größere Beleidigung ist? Für den Koran natürlich. ...
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 13:17 Uhr
Zoe.Leela ist Sängerin und eine engagierte Kritikerin der GEMA, die sich aus ihrer Position als Kreative heraus in der Urheberrechtsdebatte zu Wort meldet. In ihren "vier Thesen" behandelt sie unter anderem die mangelnde Transparenz, den undemokratischen Aufbau und die ungerechte Verteilung der Einnahmen der GEMA. Künstler, kleine Labels und Käufer seien die Verlierer, kritisiert sie.
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 17:25 Uhr
Der Anbieter "TIME for kids" bezeichnet sich selbst als "langjähriger Vorreiter im Kinder- und Jugendschutz in Deutschland". Die Software des Unternehmens blockiert derzeit an diversen Schulen von Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Wahlprogramm der Piraten. Die Webseite wurde von der automatischen Filtersoftware als möglicher Marktplatz illegaler Drogen ausgemacht und gesperrt.
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