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Bundesverfassungsgericht: Privatkopie bleibt

Wie das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist die Verfassungsbeschwerde gegen die "Privatkopie" nicht zugelassen worden.

Fast jeder kennt es. Viele nutzen es. Die Privatkopie. Gesetzlich ist sie zwar nicht unter dieser Begrifflichkeit verankert. Aber man weiß, dass es einen solchen Paragrafen gibt. Dieser ist im Urheberrechtsgesetz untergebracht. Genauer im Paragraf 53, Absatz 1. Demnach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person gestattet. Zwingende Vorrausetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das Trägermedium darf dabei variabel sein. Darüber hinaus darf der Kopie kein "Erwerbszweck" anhängen. Kurzum: Man darf die Kopie nicht verkaufen.

Diverse Labels hatten nun Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen eingelegt. Man pochte auf das Eigentumsrecht. Durch die "digitale Kopie" hätte man erhebliche Einnahmenausfälle verzeichnet. Der Gesetzgeber müsse die Privatkope daher einschränken. Die Verfassungsbeschwerde hierzu wurde bereits im Dezember 2008 eingereicht. Nun wurde sie von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingegangen, heißt es juristisch trocken in der entsprechenden Pressemeldung. Eine Entscheidung über den Beschwerdegrund steht somit nicht mehr zur Debatte.

Grund für das Fristversäumnis ist eine gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass binnen eines Jahres die Beschwerde erhoben werden muss, die sich gegen ein Gesetz wendet. Der Gesetzgeber habe bei der Urheberrechtsnovelle die Bestimmungen für eine digitale Privatkopie jedoch unberührt gelassen. Somit fand die letzte Klarstellung zur Privatkopie im Jahr 2003 statt. Die Ausschlussfrist sei somit nicht mehr akzeptabel gewesen.Gefordert wurde seitens der Beschwerdeführer eine gesetzliche Einschränkung für die digitale Privatkopie.
(via bundesverfassungsgericht, thx!)

Klaus Müller am Mittwoch, 28.10.2009 15:16 Uhr

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vgwort
 
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32 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Shoprat am 29.10.2009 18:10:56

    Und wofür zahle ich diese bescheuerte Vergütung von Datenträgern an die GEMA? Wie gesagt, wenn es mal Nur Datenträger wären, die erpressten Zwangsabgaben sind viel weitreichender, die Abzockergesellschaften sind eh unzufrieden mit den von Ihnen als zu niedrig ange ...

  • Gravenreuth am 29.10.2009 15:41:46

    Ich denke, Gravenreuth wollte da jetzt weniger auf den moralischen Aspekt o.ä. hinweisen, sondern vielmehr darauf, dass die Klage unter anderer Form neu eingereicht werden kann, ergo die erste Abweisung eigentlich nur die Entscheidung verschiebt. Ganz so einfach ist e ...

  • Aquädukt am 29.10.2009 14:39:48

    BVG = Bundesverwaltungsgericht. Wasn mit Dir los? BVerwG = Bundesverwaltungsgericht. ...

  • Aquädukt am 29.10.2009 14:31:38

    BVG = Berliner Verkehrsbetriebe ;) http://www.bvg.de Die sollte man auch mal verklagen, heißen ja schließlich nicht "Berliner Verkehrsgetriebe". ;) ...

  • Dialerwatch am 29.10.2009 13:35:22

    BVG = Berliner Verkehrsbetriebe ;) http://www.bvg.de ...

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