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Vorratsdatenspeicherung: Ich weiß, wo dein iPhone wohnt

Im Prozess um die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ging kürzlich ein neues kritisches Gutachten beim Bundesverfassungsgericht ein. Es kommt zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung eine "lückenlose räumliche Überwachung" aller Telefon- und Internetnutzer ermöglicht.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit dem 01.01.2008 in Kraft. Sie schreibt vor, dass die Verbindungsdaten sämtlicher Nutzungen von Telekommunikation, also Telefon, SMS, Internet und Email, gespeichert werden müssen. Die Speicherung erfasst beispielsweise Gesprächspartner, Ort, Zeit und Dauer von Telefongesprächen oder Ort, Provider und IP-Adresse bei der Internet-Nutzung. Inhalte der Kommunikationsvorgänge werden nicht gespeichert. Kritiker sehen allerdings trotzdem einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre, da das soziale Netz, Verhaltensmuster und auch Aufenthaltsorte erfasst werden.

Vor dem Bundesverfassungsgericht legten deshalb über 34.000 Menschen Verfassungsbeschwerde ein. Es war die größte Massenverfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser befasst sich nun das Bundesverfassungsgericht. In diesem Verfahren ging nun ein neues Gutachten, verfasst durch den Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling, ein. Dieser kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass durch die Vorratsdatenspeicherung eine "nahezu lückenlose räumliche Überwachung" möglich ist.

Als Gründe für diese Tendenz führt Freiling den Trend zu mobilen Geräten, wie beispielsweise dem iPhone, an. Immer mehr werde das Internet auch von unterwegs genutzt, sodass durch die Vorratsdatenspeicherung protokolliert werden könne, wo man sich gerade befinde. Ein Mobiltelefon besitzt ohnehin mittlerweile fast jeder, und auch dieses lässt eine räumliche Überwachung zu, da, sobald man telefoniert oder eine SMS verschickt, auch der anhand der verwendeten Mobilfunkzelle festgestellte Aufenthaltsort gespeichert wird.

Insgesamt spricht sich Freiling dafür aus, Verbindungsdaten stärker zu schützen, da auch diese zunehmend umfangreiche Rückschlüsse zulassen. Bisherige Schutzmaßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung der gespeicherten Daten sieht er als unzureichend an. (Annika Kremer)

(via heise, thx!)

News Redaktion am Freitag, 26.06.2009 22:33 Uhr

tagsTags: gutachten bundesverfassungsgericht vds vorratsdatenspeicherung überwachung verfassungsbeschwerde

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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • mleile am 27.06.2009 23:58:59

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  • Mr.Harmlos am 27.06.2009 01:38:19

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  • david2580 am 27.06.2009 01:18:03

    langsam finde ich es bisschen übtertrieben. langsam?? ich würde da gerne einmal hingehen und einfach mal nen mittelfinger zeigen und sagen: "hier, fi*ken sie sich!". wird doch echt langsam erbärmlich. ich hoffe irgendwann wird noch die toilettennutzung gespeichert. ...

  • teddybeer am 27.06.2009 00:58:11

    ach wenns um antiterror gesetze geht sind sowieso alle durchschnittsbürger dafür. mich hat die greenpeace aktion vor kurzem schon wieder aufgeregt. alle atomkraftwerke zu schließen die unsicher gegen einen anschlag ala 9/11 sind. die werben doch nur für noch mehr antiterror gesetze und machen ...

  • Mr.Harmlos am 26.06.2009 23:52:58

    del *.* ...

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