
Bei der Zurückverfolgung des eigentlichen Käufers in einem der Online-Shops soll es keine Rolle spielen, ob die Dateien in einem Archiv gepackt wurden. Auch versucht man bei der Firma CoSee stets auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein: Neue P2P-Tauschbörsen, Filesharing-Protokolle, Sharehoster oder veränderte Passwörter der Webwarezseiten werden im Rahmen der Updates der aktiven Verfolgungssoftware eingepflegt. Herr Wolf und Herr Steinebach, die beiden Entwickler, wissen beide, dass man damit generell keine Raubkopien verhindern kann. Spannend ist die Technik dennoch. Denn einerseits hätte man damit das perfekte Instrument für Massenabmahnungen in der Hand, was beide in dieser Form so nicht nutzen möchten. Andererseits stehen die Chancen für die Labels nicht schlecht, dass deren Werke frühestens zeitgleich zum öffentlichen Verkaufsdatum in die Hände der Filehoster und Peer-To-Peer-Börsen gelangen. Für viele zahlende Kunden dürfte alleine das schon den Aufwand wert sein, sofern sie DJ's und Musikjournalisten davon abhalten können, Rezensionsexemplare zu verteilen.
Lars Sobiraj: Zu Beginn bitte die obligatorische Vorstellungrunde.
Martin Steinebach: Ich heiße Martin Steinebach, bin Jahrgang 1971, habe Informatik an der TU Darmstadt studiert und dort später auch zum Thema digitale Audiowasserzeichen promoviert. Auch beim Hobby dreht sich viel um Audio: Elektronische Musik, sowohl aktiv als Musiker wie auch passiv als Rezensent und Sammler, durchaus auch auf Vinyl. Mein Familienstand wird als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnet. Ich arbeite am Fraunhofer SIT und bin dort stellvertretender Leiter des Bereichs IAS (Information Assurance) sowie Leiter des CASED Anwendungslabors.
Patrick Wolf: Mein Name ist Patrick Wolf, Jahrgang '76, und ich bin von Haus aus Mathematiker. Nachdem ich lange in Martins Mediensicherheitsgruppe am Fraunhofer SIT war, leite ich nun die SIT-Ausgründung CoSee. Auch privat habe ich gerade ein Großprojekt angegangen: Ich bin frisch verheiratet. Die wenige Restfreizeit, die dann noch übrig bleibt, verbringe ich gerne mit Freunden bei Brettspielen oder (Pen&Paper-)Rollenspielen.
Lars Sobiraj: Im Vergleich zu DRM-Schutzmaßnahmen, welche Vorteile sehen Sie für ihr Verfahren?
Martin Steinebach: Für den Endkunden liegt der Vorteil darin, dass der Schutz durch Wasserzeichen mit keinerlei Beeinträchtigungen bei der Nutzung der geschützten Medien verbunden ist. Er kann mit den Dateien, beispielsweise im mp3 Format, alles machen, was auch mit einer ungeschützten Datei ginge. Das führt auch gleich zum Vorteil für die Geschäftskunden: Er hat keine Serviceanfragen aufgrund von Kompatibilitätsproblemen oder verlorenen Lizenzen. Gleichzeitig gewähren die Wasserzeichen auch Schutz über analoge Grenzen hinweg, wo DRM immer scheitern muss.
Lars Sobiraj: Trotzdem ist und bleibt ein Wasserzeichen eine andere Art Kopierschutz. Glauben Sie, dass es bald schon Möglichkeiten gibt, diese Technik zu neutralisieren? Alle anderen Kopierschutzmaßnahmen wurden ja auch in kürzester Zeit ausgehebelt.
Patrick Wolf: Genauer: Alle Maßnahmen, die technisch Kopieren zu verhindern suchen, wurden und werden sicher immer wieder überwunden. Wasserzeichen sind eher so was wie ein sozialer Kopierschutz.
Martin Steinebach: Wasserzeichen haben gegenüber herkömmlichen Kopierschutzverfahren einen spannenden Vorteil: Ein Angreifer kann nicht überprüfen, ob er erfolgreich war. Bei Kryptographie und anderen Kopierschutzverfahren ist das der Fall. Wird ein System erfolgreich gebrochen, hat man Zugriff auf die ungeschützten Dateien, wie z. B. beim DVD CSS und auch DRM. Wasserzeichen können vom Anwender nicht ausgelesen werden, Schlüssel und Verfahren liegen nur einem eingeschränkten Kreis vor. Ein Angriff auf eine geschützte Datei kann somit nicht auf seinen Erfolg hin geprüft werden, da kein Mittel zur Verifizierung vorliegt. Somit bleiben dem Angreifer nur Vermutungen. Und oft ist es so, dass Angriffe das Auslesen nur erschweren, nicht aber unmöglich machen. Man kann neben den üblichen Ausleseverfahren auch noch forensische Methoden einsetzen und das Wasserzeichen selbst nach starken Angriffen noch auslesen. Aber ich bin mir trotzdem sicher, dass es hier noch ein paar interessante Runden mit Angriffen und Gegenmaßnahmen auf beiden Seiten geben wird.
Bild: So wird die Suche nach den Erstanbietern (hier Kunde X) der markierten Musikdateien ablaufen.
Lars Sobiraj: Sie haben ja sicherlich schon die Tauschbörsen im Netz auf markierte Dateien untersucht - wie sind die Ergebnisse, sind viele illegal verstreute Dateien im Netz unterwegs?
Martin Steinebach: Um das festzustellen, bedarf es keiner Wasserzeichen. Aber ja, wir haben auch durchaus von unseren Kunden Meldungen über Funde von markierten Kopien erhalten.
Patrick Wolf: Aber es geht nicht nur um Tauschbörsen. Wasserzeichen decken auch (illegale) Verbreitung in anderen Verbreitungswegen auf - etwa in Sharehostern.
Lars Sobiraj: Hat die Entdeckung und damit die Identifizierung der Verbreiter die üblichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen? Werden diese von Ihren Auftraggebern in Angriff genommen? Wer wird diese Abmahnungen an die Filesharer verfassen und verschicken?
Patrick Wolf: Wenn Sie mit "üblichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen" groß angelegte Abmahnwellen meinen, dann muss ich verneinen. Es geht bei der Kombination von Wasserzeichen + Suche um verantwortungsvollen Umgang mit einem überlassenen Werken und darum, die ursprüngliche Quelle eines verbreiteten Werks zu finden. Ein prominentes Beispiel war der Fall bei Kontor Records, dem Label von Scooter. Kontor nutzt für seine Promotion den Dienst von Pool Position, der Vorabversionen von neuen Werken an Musikjournalisten und DJs gibt, die wiederum mit individuellen Wasserzeichen versehen sind. Ein DJ stellte das Werk ins Netz, es wurde entdeckt und der Fall kam vor Gericht.
Lars Sobiraj: Wird die Datei in ein anderes Format übertragen oder in ein Archiv gepackt, kann diese trotzdem als solche erkannt werden?
Patrick Wolf: Zum Auslesen des Wasserzeichens braucht man die Klang- bzw. Bildinformationen eines Werks - genau wie Lieschen Müller zum Hören oder Ansehen auch. Unser System macht genau das, was Lieschen Müller auch machen würde, wenn sie ein Werk anhören mag: Die üblichen Verbreitungswege durchsehen, sich wichtige Infos merken (wie z. B. Passwörter), runterladen und auspacken. Und wenn es das falsche Format ist, wird es in etwas anderes umgewandelt.
Martin Steinebach: Und Transkodierungen sind kein Problem für das Wasserzeichen. Beispiel Audio: Sowohl mehrmals mp3 als auch z.B. mp3, dann AAC, dann AC3 usw. werden gut überstanden. Solange die resultierende Datei für den Hörer noch eine akzeptable Qualität hat, sind unsere Wasserzeichen noch auslesbar. Das reicht auch bis hin zu Mikrophonaufnahmen und analogen Kopie auf Kassette. Kritisch wird es erst bei Datenraten unter 32 kbps, hier sinken die Chancen für ein Auslesen deutlich, aber auch der Hörgenuss.
Bild: v.l.n.r. Martin Steinebach & Patrick Wolf.
Lars Sobiraj: Sie bezeichnen ihr angewendetes Suchsystem als aktiv. Was genau muss ich mir darunter vorstellen? Manche unserer Forumsteilnehmer hatten schon Horrorszenarien im Kopf, wo ein direkter Zugriff wie bei einer Online-Durchsuchung inklusive Trojaner auf den Zielrechner vorgenommen wird. Wie muss ich mir das im Detail vorstellen?
Patrick Wolf: *schmunzelt* Wasserzeichen alleine bezeichnen wir als passiv, weil sie einfach nur Informationen in ein Werk einbetten. Sie alleine stellen noch keinen Schutz dar - es kommt drauf an, was man mit den Informationen macht. Um tatsächlich von einem Schutz reden können, braucht es noch eine aktive, also handelnde, Komponente. Das ist bei uns die Suche im Internet. Wir suchen - unter anderem - nach unberechtigten Veröffentlichungen, also nach Werken, die der Öffentlichkeit, und damit auch uns, zugänglich sind. Es würde keinen Sinn machen, in private Rechner einzudringen - das würde Lieschen Müller auch nicht machen.
Wenn wir etwas aus einer Tauschbörse herunterladen, dann greifen wir natürlich auf Daten von privaten Rechnern zu - genau wie jeder andere Teilnehmer an der Tauschbörse auch.
Lars Sobiraj: Können sämtliche verlustbehaftete Kompressionsalgorythmen mit Ihrem Wasserzeichen versehen werden, also auch Dateien im OGG oder MPC-Format?
Martin Steinebach: Das Wasserzeichen wird immer in den Rohdaten, also PCM Audio, eingebettet. Welche Kompression danach genutzt wird, ist unerheblich. Wir haben OGG Vorbis, mp3, mp2, VQF, wma, AAC, AC3 sowie verschiedene Formate, die eher aus der Telekommunikation stammen, bereits erfolgreich getestet.
Lars Sobiraj: Ist mit der Fertigstellung dieser Arbeit ihr Produkt final - oder wird die Entwicklung noch fortgeführt?
Martin Steinebach: Als Forschungsinstitut sind wir natürlich immer am Weiterentwickeln. Im Labor arbeiten wir an neuen Ansätzen, die die Verfahren noch erheblich übertreffen, hier ist in den kommenden Jahren mit einem Sprung an Robustheit und Datenrate zu rechnen, allerdings bisher noch auf Kosten der Effizienz. Aber daran arbeiten wir natürlich auch.
Patrick Wolf: Auch das Internet verändert sich ständig und so müssen wir unser System auch ständig anpassen. Hier ein neues Tauschbörsenprotokoll, da ein neuer Sharehoster, wir müssen ständig auf dem neusten Stand "der Szene" sein.
Lars Sobiraj: Hat ihre Arbeit zu neuen Ideen geführt, die sich gar zu einem nächsten Projekt entwickelt haben? Welche Projekte sind diesbezüglich bei Ihnen geplant oder angedacht? Ist mit diesem Verfahren auch eine Kennzeichnung von Videodateien möglich?
Martin Steinebach: Mit genau diesem Wasserzeichenverfahren können Videodaten nicht geschützt werden, wohl aber natürlich deren Tonspuren. Für Video bieten wir aber ebenfalls sehr interessante Wasserzeichenverfahren an, die genauso schon kommerziell genutzt werden. Und natürlich, Ideen für Projekte gibt es Unmengen. Ich persönlich halte alle Ansätze, die sich mit dem Schutz der Integrität von Audiodaten beschäftigen, für hochinteressant.
Heute kommt es immer wieder vor, dass Medien manipuliert und so in ihrer Aussage geändert werden. Dagegen gibt es spannende Ansätze, die über Wasserzeichen Prüfinformationen mit dem Medium verknüpfen. Ich bin Mentor von zwei Dissertationen, die sich hiermit beschäftigen. In Rahmen von CASED, dem Center for Advanced Security Research Darmstadt, entwickeln wir derzeit Methoden, um Wasserzeichen durch verschiedene Maßnahmen noch sicherer und robuster zu machen. Wer sich berufen fühlt, kann hier gerne im Rahmen von Abschlussarbeiten mitwirken.
Lars Sobiraj: Glauben Sie, dass man damit die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Dateien einschränken oder gar verhindern kann?
Martin Steinebach: Einschränken sicherlich, ganz verhindern erst einmal nicht. Wasserzeichen als Urheberschutz funktionieren nur dann, wenn eine Identifizierung des Kunden erfolgen kann. Beim anonymen Kauf einer CD im Laden kann kein persönliches Wasserzeichen eingebettet werden, hier wird es wahrscheinlich noch lange eine Quelle für Kopien geben. Aber immerhin erreicht man durch die Wasserzeichen, dass sich digitale Kopien über das Internet durch die persönliche Kennzeichnung als sicherer herausstellen als physikalische Kopien im Ladenverkauf.
Patrick Wolf: Es geht auch um einen neuen Umgang mit geistigen Leistungen im digitalen Zeitalter. Wasserzeichen finde ich irgendwie fair: Du kannst erst einmal alles mit dem markierten Werk machen, was Du magst, aber Missbrauch wird nachvollziehbar und dadurch gibt es einen Anreiz verantwortungsvoll mit etwas Dir Überlassenem umzugehen.
Lars Sobiraj: Meine Herren, vielen Dank für das ausführliche Gespräch! Hoffen wir, dass Ihr Verfahren nie in die Hände von Massenabmahnern gerät! Vielen Dank auch an unsere Forumsteilnehmer, die mich im Vorfeld wie üblich prima mit Ideen und Fragen versorgt haben.
Bilder: Pressemitteilung der Fraunhofer SIT, danke!
News Redaktion am Samstag, 27.06.2009 10:25 Uhr
Somit wird die Zahlende kundschaft weniger und man muss die Preise für die Lieder wieder runterdrücken usw... ...
http://pressetext.de/news/090618032/musikindustrie-profitiert-von-online-piraterie ...
Und wie will man die packen, die irgendwelche Tracks per Internet-Radio mitschneiden und die Files dann hochladen? Ist dann der Betreiber des Internet-Radios, der die Musik legal erworben hat, schuld? :D Es wird wirklich Zeit, dass dieses dubiose "Rechte-"System mal gewaltig entrà ...
Bei der klassischen Musik sieht's da also noch gut aus: Keine Sau kauft Klassik-MP3s im Netz. Alle illegalen Releases sind auch heute lossless Kopien (FLAC, APE) von gepressten CDs! Und da gibt es keine Wasserzeichen (zumindest eine Charge/Auflage dürfte hier ja noch identisch gepresst sein ...
Der links im Bild ist doch G-MAN! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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