
Informationen des Magazins Focus zufolge soll diese Praxis unter anderem bei der Suche nach dem mittlerweile gefassten Schwerverbrecher Thomas Wolf angewandt worden sein. Seit dem 15. November 2007 habe die Behörde den entsprechenden Fahndungsaufruf auf ihrer Internetseite überwacht und die IPs der Besucher aufgezeichnet.
Dieselbe Methode kam in mindestens 15 anderen Fällen zum Einsatz, erstmalig wohl bereits im Jahr 2001. Auf diese Weise fahndete das BKA unter anderem nach dem mutmaßlichen Fünffachmörder Norman Volker Franz, dem flüchtigen Millionen-Betrüger Alexander Scholl und den unbekannten Tätern in den sogenannten "Döner-Morden".
Auch in den Ermittlungen gegen die "militante gruppe" in Berlin verwendete das BKA seine eigene Webseite als "Honey pot", um Informationen über Mitglieder der vermeintlichen linksextremen Gruppierung zu erhalten. Jahrelang wurden die IPs aller Besucher der entsprechenden Website von den Ermittlern aufgezeichnet.
Die Behörde geht davon aus, dass die Täter ein besonderes Interesse an Informationen zur Fahndung nach ihnen haben. Deshalb überprüfte das BKA, ob die Fahndungsseiten besonders häufig von einzelnen Computern aus besucht wurden.
Die Überwachung der Webseiten sei "in mehreren Fällen erfolgreich angewendet" worden, erfuhr der Focus aus BKA-Kreisen. Man habe dadurch "schwerwiegende Straftaten wie Tötungsdelikte aufgeklärt". Im vergangenen Februar hatte die Behörde dieses Vorgehen wegen rechtlichen Bedenken gestoppt.
Kritiker der Fahndungsmethode haben immer wieder eingewandt, dass durch die Überwachung der BKA-Webseite vor allem unschuldige Bürger wie Kriminelle behandelt würden. "[Die] Behörde [macht] den Nutzer ihres eigenen Informationsangebots erst mal zum potentiellen Straftäter", schrieb Rechtsanwalt Udo Vetter anlässlich des Bekanntwerdens des Vorgehens im Fall der "militanten gruppe".
(via Golem, danke!)
(Grafik von Liorin, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 28.06.2009 16:57 Uhr
Das ist ne Sauerei, ich würde gerne erfahren, wie man sowas durchsetzt und vorallem bei welchem Idioten man sich damit noch absichert dem Volk gegenüber... Dann frag mal die, welche immer noch die Parteien wählen, die dem BKA immer mehr Macht und Befugnisse einräumen. Oh ...
Die Rasterfahnundungsakten wollen doch gefüttert werden :D Zur Aktion selber kann man nur den Kopf schütteln... Das ist ne Sauerei, ich würde gerne erfahren, wie man sowas durchsetzt und vorallem bei welchem Idioten man sich damit noch absichert dem Volk gegenüber... ...
wer so naiv ist, zu glauben, gerade GULLI würde nicht überwacht werden, ist sowieso bereits verloren. Hierher kommen doch Leute mit einem wahrscheinlich gut funktionierenden Gehirn und einer eigenen Meinung. Also MUSS überwacht werden. Hey, dann ist gulli ja doch wied ...
Ich verstehe Eure Aufregung nicht. Wer wirklich der Meinung ist das jeder der die Seite ansurft erstmal durchleutet wird könnte Recht haben, halte ich aber für völlig paranoid. Wenn ich heute auf die Seite gehe und dann erst wieder in 498 Tagen ist denen meine IP sowas von egal, also echt Leute, ...
Mal ehrlich, welcher "Täter" sieht auf der BKA-Seite nach.? Wenn die wirklich eine solche Erklärung abgegeben haben um die Überwachung der eigenen Seite zu rechtfertigen... dann Gute Nacht. Jeder, der von nun an nicht mehr die BKA-Seite aufruft, ist ein potenzieller Mas ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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