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Vorratsdatenspeicherung: Schleswig-Holstein will auch ein Stück vom Kuchen

Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ist umstritten. Trotzdem will Schleswig-Holstein sie nun auch auf Landesebene praktizieren.

Gegen das Bundesgesetz, das vorschreibt, sämtliche Verbindungsdaten von Telefon und Internet sechs Monate lang zu speichern, wurde im Januar 2008 die mit über 34.000 Unterzeichnern größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Ein endgültiges Urteil der Karlsruher steht noch aus. In einem Eilentscheid wurde jedoch der Zugriff auf die Verbindungsdaten stark eingeschränkt und dies seitdem mehrfach verlängert, was Beobachter als Indiz dafür werten, dass die Vorratsdatenspeicherung den Verfassungsrichtern alles andere als unproblematisch erscheint. Auch die Kritik aus Opposition, Juristenkreisen und Bevölkerung riss seit der Einführung des Gesetzes niemals ab. Eine Umfrage des Forsa-Institus belegte, dass die Vorratsdatenspeicherung über die Hälfte der Menschen dazu bringt, ihre Kommunikationsgewohnheiten zu verändern, was von Kritikern als Indiz für einen verstärkten Druck auf die Bevölkerung, hin zu angepassterem Verhalten, gewertet wird. Erst kürzlich kam ein Gutachter aus dem IT-Bereich zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht allein das soziale Netz offenlegt, sondern auch eine "nahezu lückenlose räumliche Überwachung" ermöglicht (gulli:news berichtete).

Trotz all dieser offenen Fragen und Kritikpunkte jedoch plant die Landesregierung Schleswig-Holstein, die Vorratsdatenspeicherung auch in einem Gesetz auf Landesebene zu verankern. So bekämen auch die Strafverfolger des Landes Zugriff auf die gespeicherten Daten. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben wurde, bisher ohne großes öffentliches Aufsehen, in der vergangenen Woche durch die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD, gegen den Willen der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken anmeldete, beschlossen.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen die Strafverfolger des Landes "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" auf die bei den Providern gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen dürfen. Als Begründung wird von CDU und SPD angeführt, dass "ein Telefonanbieter sich mit Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe, entsprechende Informationen an die Behörden weiterzugeben." Dies erschien den Befürwortern offenbar so problematisch für die Strafverfolgung, dass sie beschlossen, nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. (Annika Kremer)

(via heise, thx!)

News Redaktion am Sonntag, 28.06.2009 18:53 Uhr

tagsTags: cdu kommunikation schleswig-holstein spd vds vorratsdatenspeicherung überwachung

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Jimioh am 29.06.2009 12:38:32

    Kürzlich beim Bewerbungsgespräch: Besitzen Sie ein Auto? Nö Besitzen sie ein Telefon? Kein eigenes mehr seit einem halben Jahr. Besitzen Sie wenigsten ein Handy? Wenn Sie es mir bezahlen. Dann bräuchte ich mal ihre Kontokarte. Schlimmer als Telekommunikationsschnüffler sind Bankenschnü ...

  • Mr.Harmlos am 28.06.2009 23:01:33

    Erstmal http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,617920,00.html und dann noch die Bürger des Landes Blackmailen und als Geiseln nehmen ... Aber Schwartz Gelb kommt noch für alle :D http://www.abload.de/img/brain_flu_gergt8h.png mfg ...

  • titus_shg am 28.06.2009 20:50:28

    Eine Umfrage des Forsa-Institus belegte, dass die Vorratsdatenspeicherung über die Hälfte der Menschen dazu bringt, ihre Kommunikationsgewohnheiten zu verändern, was von Kritikern als Indiz für einen verstärkten Druck auf die Bevölkerung, hin zu angepassterem Verhalten, gewertet ...

  • NocK191 am 28.06.2009 20:44:22

    Das gibts doch nicht O.o Gruß ...

  • Metal_Warrior am 28.06.2009 19:57:25

    Glaubst du da dran? Ich glaub prinzipiell mal gar nix ohne einen Beweis. Ich bin Wissenschaftler. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;) ...

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