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Freiheitsrechte im Internet: Das Leben ein rechtsfreier Raum?

In dem Onlinemagazin "Telepolis" stellt Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann ein paar Überlegungen zu Freiheitsrechten im Internet an. Demnach ist das Leben selbst nach Maßgabe aktueller politischer Parolen ein "rechtsfreier Raum" und das Netz schon längst überreglementiert.

Unter dem Deckmäntelchen, dass das "Internet kein rechtsfreier Raum" sein darf - dies behaupten Politiker und Lobbyverbände lautstark seit einigen Wochen - wird das Netz langsam zu einem der am stärksten reglementierten Räume, welcher Freiheitsrechte nunmehr kaum noch zulässt. So könnte man die Argumentation von Bettina Winsemann zusammenfassen. In einem Artikel auf Telepolis vergleicht sie alltägliche Situationen im "echten Leben" mit entsprechenden Beispielen im Internet. Schlagartig wird klar: Eigentlich ist das Netz schon jetzt überreglementiert.

So gibt es dort eine Reihe von Beispielen. Eines Beispiel ist das einer Art "Faschingsparty" bei welcher sich die Teilnehmer "Fantasienamen", so auch von Prominenten, geben. Niemand würde auf die Idee kommen, jemandem eine Abmahnung an den Hals zu schicken, weil er als Pseudonym einen Marken- oder Prominentennamen benutzt. Bei Foren im Internet und deren Betreibern aber sieht das schon ganz anders aus. Da können Namen von Prominenten oder von Marken schon sehr schnell für Probleme sorgen, zum Beispiel in Form von Abmahnungen oder weiteren Rechtsstreitigkeiten, führen.

Ein anderes Beispiel verdeutlich den Unterschied zwischen dem "echten Leben" und dem Internet: "Die öffentlichen Bibliotheken, so sie denn gut bestückt sind, bieten in den Chemiebüchern diverse Versuchsanleitungen, bei denen es wahlweise zu einem Knall, Rauchentwicklung oder Funkenstieben kommt. Sich mit anderen über derartige Versuche auszutauschen ist kein Problem. Auf diese Weise können Fehler vermieden und neue Ideen entwickelt werden. Veröffentlicht jemand im Netz beispielsweise die "Einführung in die Sprengchemie", muss er dagegen mit einer Hausdurchsuchung sowie einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen."

Resümierend heiß es: "Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein Sündenpfuhl. Das Gerede vom "rechtsfreien Raum" kann also nur von Menschen kommen, die sich nicht einmal entfernt mit dem Internet und den Urteilen zu Störerhaftung, Urheberrecht, Markenrecht und so weiter befasst haben. Der Kampfbegriff des "rechtsfreien Raumes" wird exzessiv genutzt, obgleich er erwiesenermaßen falsch ist. (...) Manches Verhalten ist im Netz weitaus gefährlicher als im realen Leben. Wer sich ein Fahndungsplakat ansieht, wird nicht vom nächsten BKA-Mann beschattet, wer sich dagegen eine Webseite des BKA ansieht, muss schon einmal damit rechnen, dass die digitale Spur aufgenommen wird. Wer angesichts all dieser Urteile, Regelungen und Ideen noch vom rechtsfreien Raum spricht, der nutzt diesen Begriff lediglich, um das ohnehin schon viel zu stark und unübersichtlich reglementierte Internet mit all seinen Diensten noch weiter in gesetzliche Fesseln zu legen, auf dass eine der wenigen Möglichkeiten, sich gegebenenfalls noch mit anderen zu solidarisieren oder sich unabhängig zu informieren, weiter eingeschränkt wird." (020200)

(via Telepolis, thx!)

News Redaktion am Sonntag, 28.06.2009 21:34 Uhr

tagsTags: internet rechtsfreier raum freiheitsrechte twister

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31 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Neubaerenjaeger am 10.07.2009 21:10:26

    Quelle dazu? Falls es stimmt, ist er bei guter Führung eh nach 2/3 draussen und hat vielleicht sogar eine Chance auf offenen Vollzug. Guckst Du hier: http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/180819/gravenreuth_zu_14_monaten_haft_verurteilt Günni läuft ...

  • Gravenreuth am 09.07.2009 19:36:38

    Eine exakte Ortung ist nicht möglich... aber der Erste der diesen Spruch brachte war m.M. nach Schäuble... Wohl nein. Zu der PD39 am Sonntag, den 5. April 1992: zu dem Theme "Globales Dorf - Rechtsfreier Raum Rechtliche Aspekte der Komm ...

  • titus_shg am 09.07.2009 19:26:40

    Nur ist der Fastix in 2 Monaten wieder draußen und GvG für 14 Monate drinnen. Quelle dazu? Falls es stimmt, ist er bei guter Führung eh nach 2/3 draussen und hat vielleicht sogar eine Chance auf offenen Vollzug. Ein Bekannter von mir hatte vor längerer Zeit ...

  • Neubaerenjaeger am 09.07.2009 17:57:36

    Fastix verbüßt nun eine ca. viermonatige Haft für Verstöße gegen Gerichtsauflagen (Ordnungshaft), da er glaubte über den Gesetzen zu stehen. Zitiert nach: http://www.nicht-abzocken.eu/Blogger...+Haft-n264.htm. Mit freundlichen Grüßen Günter Frhr.v.Gravenreuth [/QUO ...

  • K-Amina am 03.07.2009 19:16:09

    Das kriegt die CDU bestimmt auch noch hin, weil von Rudel-Vögelei nix in der Bibel steht...:p :o :p MfG Andy der Sündenfall im Paradies,is zwar verjährt und nix mehr neu`s. Doch hätt ma gern von dera Gschicht Amal an richtigen Bildbericht. Denn wia dees alles wirklich ...

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