
Unter Annahme der von der GEMA selbst angegebenen Bearbeitungsgebühr von 17 Prozent erwartete die Künstlerin eine Ausschüttung von mindestens 27.000 Euro. Erhalten hat sie letztlich klägliche 5000 Euro. Trotz aller Abzüge kann von einer fairen Rückvergütung keine Rede sein. Noch ist unklar, ob sie das Geld aufbringen kann oder will, um in Berufung zu gehen.
Zufall oder Absicht - die Ausschüttungsrichtlinien und Verteilungsschlüssel der GEMA sind so umfangreich wie schwer durchschaubar. Lediglich eine absolute Minderheit der Künstler ist dazu befugt, die Regeln für die Verteilung der Gelder ändern zu lassen. Die sogenannten ordentlichen Mitglieder, das sind lediglich 3.000 Besserverdiener, unterliegen besonders günstigen Konditionen. Der Rest, also die Mehrheit der Künstler, sind nur "außerordentliche" und "angeschlossene Mitglieder". Diese werden mit weitaus ungünstigeren Konditionen abgespeist. Nicht wenige Musiker sollen unterm Strich sogar nur draufzahlen.
Ein etwaiger Zahlungsanspruch würde sich nicht aus dem Vertrag ablesen lassen, so das Gerichtsurteil. Freie Hand für die GEMA also. Man darf laut der eigenen Regelungen kassieren und auch auszahlen, wie man dies zuvor vertraglich festgelegt hat. Dies ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass man als Interpret dazu gezwungen ist, die von der GEMA geforderten Pauschalen zu entrichten. Wer auch immer sonst kommerzielle Musik spielt, die den Richtlinien der GEMA unterliegt, muss ebenfalls diese Gelder bezahlen. So auch Schützenvereine, Veranstalter von Partys, Radio und TV-Sender, andere Musiker, etc. etc. Hier zeigt sich die Doppelzüngigkeit der ganzen Angelegenheit - der eiserne Zwang der Kassierer auf der einen Seite, nach Willkür riechende Abgabenordnungen auf der anderen. Barbara Clear dazu: "Es wurde entschieden, daß ich keinerlei Anspruch auf den von mir geforderten Betrag, genauer: überhaupt keinen Anspruch habe. (...) ich habe für meine eigenen Werke nichts zu fordern und zu wollen, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Die GEMA kann mir was bezahlen, aber ob, wie, wann und in welcher Höhe, ist Sache der GEMA, aber jeder Veranstalter, jeder Sender und ich als Veranstalterin meiner eigenen Konzerte und Musik sowie als Produzentin meiner eigener Songs haben pauschal an die GEMA zu bezahlen, was immer sie auch fordert. (...)
Gesprochen im Namen der Gema, sorry, im Names des Volkes, welchem Volk auch immer, da kann man schon zornig werden."
Christian Hufgard von Musik Klarmachen zum Ändern ruft deswegen zu einer Spendensammlung auf. Wer sie in ihrer durch den verlorenen Prozess verschärften Situation unterstützen und ihr vielleicht sogar ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht ermöglichen möchte, kann ihr einfach und unbürokratisch per Geldschein im Briefumschlag eine kleine Spende zukommen lassen: Barbara Clear, Hofer Straße 3b, 94113 Tiefenbach.
In diesem Zusammenhang möchten wir natürlich gerne erneut auf die E-Petition über die Zukunft der GEMA hinweisen. Und das, obwohl bisher mehr als 76.000 Personen gezeichnet haben. Der Musikpirat weiter: "Eine längst überfällige gesellschaftliche und politische Debatte zu einer fairen und transparenten Gestaltung und Umsetzung der Urheber- und Verwertungsrechte, die sowohl die Interessen der Kunstschaffenden als auch jene der Konsumenten von Kunst berücksichtigt, scheint endlich angestoßen worden zu sein." Wie gesagt: Rechnen ist schwer und will gelernt sein. Hoffentlich wird das Verwertungssystem der GEMA mal irgendwann anders ausgerechnet.
(Ghandy)
(Bilder: barbara-clear.de &
kult-werk.de, danke!)
News Redaktion am Montag, 29.06.2009 15:00 Uhr
Kein Problem. Nur darf sie dann ganz alleine a) Im ganzen Bundesgebiet ermitteln wer sonst noch ihre Musikwerke aufführt. b) Gegen jeden Verletzer im eignen Namen im ganzen Bundesgebiet vorgehen. Sonst gibt es kein Geld! :mad: Im Vergleich hierzu rechnen sich die hohen Ve ...
Ich bin zwar selbst (noch) nicht von dieser Problematik betroffen, aber mein Plan war bis jetzt immer: Künstlerisches (musikalisches) Werk per Brief an sich selbst senden. Angeblich reicht vor Gericht der Poststempel (mit Datum?) auf dem bis dahin ungeöffnetten Brief: "Den I ...
Kein Problem. Nur darf sie dann ganz alleine a) Im ganzen Bundesgebiet ermitteln wer sonst noch ihre Musikwerke aufführt. b) Gegen jeden Verletzer im eignen Namen im ganzen Bundesgebiet vorgehen. Sonst gibt es kein Geld! :mad: Im Vergleich hierzu rechnen sich die hohen Ve ...
Es ist offensichtlich zu spät! Sind weniger Künstler bei der Gema, können Coverbands/Sänger deren Lieder umsonst spielen. Coverbands/Sänger hätten also einen Vorteil weil sie nichts selbst produzieren müssen und für ihre Nachmachen auch nichts zahlen brauchen. "Selfmade" Künstler haben ei ...
Was den Künstlern schaden würde, die ihre eigene Musik machen. Und gleichzeitig die bevorteilt, die nur nachsingen und abkupfern. Irgendwie hat mal jemand gesagt, man müsse nicht alles verstehen. ;) Kann mir trotzdem mal jemand die Logik dieser Aussage nachmalen? Viellei ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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