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EU-Vertrag: Verfassungsgericht fordert Nachbesserung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages in Deutschland vorerst gestoppt. Im Sommer soll sich der Bundestag in einem nachgebesserten Entwurf mehr Mitspracherecht geben.

Der Vertrag von Lissabon wurde vom Bundesverfassungsgericht gebilligt, allerdings müssen noch Änderungen vorgenommen werden. Grundsätzlich sei der Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar, jedoch müsste Bundestag und Bundesrat mehr Mitspracherecht bekommen. Der Bundestag will deswegen die Sommerpause unterbrechen und bis zum September eine beschlussfähige Version des Vertrags vorlegen, sodass einer Ratifizierung nichts mehr im Wege stehen soll.

Dieses fordert das Verfassungsgericht: Laut dem Urteil darf sich die EU keine neuen Kompetenzen selbst geben. Zumindest eine förmliche Zustimmung sollen Bundesrat und Bundestag geben, wenn der Lissabon-Vertrag selbst geändert werden soll. Darüber hinaus soll auch ein parlamentarisches Verfahren notwendig sein, sollten Strafgesetze von der EU ausgehen. Das Gericht selbst sieht sich in diesem Zusammenhang in einer wichtigen Kontrollfunktion. Brüssel dürfte nicht die Verfassungskompetenz des eigenen Gerichtes unterwandern, indem es sich selbst diese Kompetenzen zuspricht. Es wird auch zukünftig darüber wachen, dass die EU nicht die Hoheitsrechte der Bundesrepublik überschreitet.

Dabei handelt es sich um eine grundsätzliche Entscheidung. Auch werde die EU nicht als eigener Staat anerkannt, selbst wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält. Das Grundgesetz würde den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat nicht erlauben. Die Bundesrepublik muss auch mehr parlamentarische Kontrolle erhalten. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle.

Beschwerdeführer der Verfassungsklage war CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Er wollte die Ratifizierung verhindern, weil er die Gefahr sah, dass das Mitspracherecht des Bundestags und des Bundesrats unzumutbar beschnitten würde. Unterstützung erhielt er vor allem von der Linksfraktion im Bundestag. (020200)

News Redaktion am Dienstag, 30.06.2009 13:47 Uhr

tagsTags: bundesrepublik deutschland eu-vertrag lissabon-vertrag ratifizierung verfassungsgericht

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19 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Gravenreuth am 09.09.2009 09:22:58

    hier eine petition gegen den lissabon vertrag http://www.no-means-no.eu Ich habe unterschrieben, weil ich gegen diese Mamut-EU mit einer überwuchernden Gesetzgebung (ohne Kontrolle durch das EU-Parlament) bin. ...

  • hard_drive am 09.09.2009 08:22:35

    hier eine petition gegen den lissabon vertrag http://www.no-means-no.eu ...

  • simpliziss am 01.07.2009 17:27:44

    Nur das deutsche Begleitgesetz muss korrigiert werden. Was heißt denn hier "nur"? Der Vertrag ist ohne dieses Begleit-Gesetz überhaupt nichts wert; bzw wäre er durchgefallen, wenn es kein Begleitgesetzt gäbe. Du scheinst überhaupt nicht erkannt zu haben, welche Tragweit ...

  • am 01.07.2009 14:46:30

    Super Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Zustimmungsgesetz entspricht den Vorgaben des Grundgesetzes. Nur das deutsche Begleitgesetz muss korrigiert werden. Die Eingliederung Deutschlands in die EU ist sogar, wie Voßkuhle eingangs sagte, ein Auf ...

  • Oldholo am 01.07.2009 14:36:33

    Die volle Begründung/Entscheidung des BVerG hab ich mir nun nicht durchgelesen, aber mehrere Sekundärquellen, die ich dazu gefunden habe. In diesem Sinne finde ich die Entscheidung aus Karlsruhe gut und berechtigt und bin mal wieder höchst erleichtert, dass wir das BVerG haben. Und auch ein weit ...

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