
Die Writers Guild, ein amerikanischer Schriftstellerverband, hat bereits Klage gegen Google Print eingereicht, diesen Weg schlug nun auch die Association of American Publishers (AAP) ein: Googles Vorhaben, Bücher einzuscannen und durchsuchbar zu machen, ohne das Einverständnis der Rechteinhaber einzuholen, stelle einen Verstoß gegen das Copyright dar. Fünf größere Mitglieder der AAP haben die Klage unterzeichnet: The McGraw-Hill Companies, Pearson Education, Penguin Group (USA), Simon & Schuster und John Wiley & Sons. Ein PDF der Klageschrift ist im Netz.
Google selber bezeichnete die Klage als "kurzsichtig", einige andere Gruppen hatten sich bereits nach der ersten Klage demonstrativ hinter Google gestellt: Die EFF ist der Ansicht, auch eine Bibliothek müsse niemanden um Erlaubnis fragen, bevor sie Texte für alle nutzbar bereitstelle, die Uni Michigan lobt vor allem die durch Googles Pläne vereinfachte Forschung und Lehre: Texte ließen sich leichter finden und recherchieren, wovon nicht nur die Universitäten, Schüler und Studierenden profitieren könnten, sondern die Autoren und Verlage gleichermaßen. Viele Werke würden nicht mehr verkauft oder nachgedruckt, schlicht, weil niemand auf den Titel stößt.
"Während Autoren und Verlegern klar ist, wie nützlich Googles Suchmaschine sein kann, und der Ansicht sind, dass die Google Print Library eine hervorragende Ressource sein kann, bleibt unter dem Strich, dass Google mit seinen jetzigen Plänen Millionen von Dollars zu machen versucht, indem sie das Talent und das Eigentum von Autoren und Verlegern ausbeuten", so die AAP - Präsidentin Schroeder.
Google bietet konsequenterweise an, dass die Verlage Blacklisten einreichen können, welche die Titel beinhalten, die sie nicht scannen dürfen. Die Verlage wiederum fordern, dass Google die Erlaubnis für die einzelnen Werke einholt, die sie scannen dürfen - eine Whitelist, gewissermaßen. Während sich Googles Angebot analog zur Indexierungspraxis des Web verhält - per robots.txt können Webmaster die Indexierung ihrer Seiten erlauben oder verbieten - gleicht das AAP - Angebot einer Praxis, wo jede Suchmaschine explizit jeden Seitenbetreiber anfragen müßte, ob ihr Crawler auf die Seiten darf oder nicht. Im Onlinebereich würde ein solches Rechtsverständnis wichtige Webressourcen völlig unmöglich machen: man stelle sich die Umsetzung solcher Restriktionen beispielsweise für den Google Cache oder gar archive.org vor. Im Offlinebereich hat man den technischen Fortschritt und die daraus entstehenden Möglichkeiten aber offensichtlich noch nicht verstanden.
News Redaktion am Donnerstag, 20.10.2005 11:48 Uhr
Wann gibt endlich "Razzia in bibliothek" ist sonst immer so langweilig :) ...
AAP schließt sich der Writers Guild an Die Writers Guild, ein amerikanischer Schriftstellerverband, hat bereits Klage gegen Google Print eingereicht, diesen Weg schlug nun auch die Association of American Publishers (AAP) ein: Googles Vorhaben, Bücher einzuscannen und durchsuchbar zu mache ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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