
Der Hintergrund: um einerseits Gerichtsverfahren nach Möglichkeit überflüssig zu machen und andererseits Internetprovidern einigermaßen Rechtsschutz zu gewährleisten, enthält der Digital Millennium Copyright Act einige Richtlinien, wie sich verschiedene Provider verhalten können, wenn Klagen wegen Inhalten Dritter erfolgen, die sie hosten, verlinken oder transportieren. Ziel: Der Provider kann selbständig entscheiden, ob er der Beschwerde nachkommt oder nicht. Praktische Umsetzung: macht ein ISP problematisches Material verfügbar, besteht auch ohne Anzeige und Gerichtsverfahren die Möglichkeit, ihn zu kontaktieren, der ISP kann dann selbständig entscheiden, ob er das beanstandete Material löscht bzw. sperrt oder es auf eine Klage ankommen läßt. Dies führt dazu, dass Inhalte häufig mit mehr als fragwürdigen Begründungen aus dem Netz fliegen. Eine Studie analysierte nun eine große Anzahl der sogenannten "Cease-and-Desist" - Aufforderungen, die regelmäßig unter chillingeffects.org gesammelt wurden. Ergebnis: die Provider, Hoster und Suchmschinenbetreiber kicken weit mehr als notwendig.
Ein knappes Drittel der Beschwerden erfüllen der Studie nach nicht die Bedingungen, um tatsächlich gerichtlich Bestand zu haben - wohlgemerkt jener Beschwerden, denen nachgekommen wurde und entsprechend Inhalte entfernt oder unauffindbar gemacht wurden. Unauffindbar: denn überraschenderweise ist Google der Adressat Nummer Eins entsprechender Beschwerden, obgleich die Suchmaschine in den seltensten Fällen (beispielsweise im Fall des Blogdienstes Blogger.com) Material tatsächlich selber hostet.
Ebenso verwundern die Anlässe: Der größte Teil der Takedown-Forderungen kommen von Unternehmen, die Links ihrer Konkurrenz entfernt wissen wollen. Erst dann folgt die Spieleindustrie, welche meist Beschwerden wegen der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, Cheats und Handel einreicht. Musik- und Filmindustrie folgen weit abgeschlagen, was die Ersteller der Studie jedoch auf den überwiegenden Anteil der Beschwerden gegenüber Suchmaschinen zurückführen: die Medienindustrie wende sich vordringlich direkt an die Hoster.
Aus ihrer Studie folgern die Forscher, die Anbieter von Inhalten seien keinesfalls Nutznießer der als "vereinfachend" gedachten Regelung - vielmehr werden sie häufig Opfer des Takedowns bzw. des Kicks aus dem Suchmaschinenindex, damit sich die Provider auf der sicheren Seite wissen. Die wenigsten Opfer ergreifen Maßnahmen gegen den erfolgten Kick. Das Wesen des Internet als Plattform zur freien Rede wird damit einmal mehr eher gefährdet als geschützt.
Bei der Studie ist zu weiterhin zu beachten, dass sie sich mit durchaus großen Playern im ISP - Markt beschäftigt hat: überwiegend mit Google, dessen Möglichkeiten kaum überschätzt werden können. Betrachtet man den Bereich der Billig- und Kleinhoster, ist die Lage nochmals eine völlig andere. So ist uns bekannt, dass bei zahlreichen kostenlosen Anbietern von Webspace, Blogdiensten etc. häufig ohne jegliche Prüfung der Berechtigung der Beschwerde gekickt wird. Vor allem das Kicken von Inhalten auf freien US - Servern ist oftmals mit einem simplen Cease-and-Desist - Schreiben unter Berufung auf den DMCA möglich, die Begründung bleibt häufig ungeprüft, die Beschwerden der Webmaster, falls sie denn kommen, werden ignoriert. In manchem Fällen muss man gegebenenfalls noch Inhalte auf Boards oder in Blogs stellen, auf deren Copyright man sich beruft: und schon hat man wieder einem Webmaster oder Blogger Unannehmlichkeiten bereitet. Zugegeben: es ist zuviel verlangt von ohnehin extrem knapp kalkulierenden Billig- und Umsonsthostern, dass Beschwerden auch tatsächlich geprüft werden, bevor man ihnen nachkommt. Von den großen Anbietern sollte das jedoch zu erwarten sein. Dass dies in größerem Ausmaß nicht der Fall ist, gibt zu denken.
News Redaktion am Mittwoch, 23.11.2005 15:42 Uhr
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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