
Das EU-Parlament hat heute der umstrittenen Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten mit 378 gegen 197 Stimmen zugestimmt. Zwischen sechs und 24 Monaten müssen Telefonie- und Internetprovider nun flächendeckend Verbindungsdaten speichern. Welche Nummer wann angerufen wurde, welche IP man ansurfte und an welche Mailadresse man geschrieben hat, soll anschließend auf entsprechende Anfrage Polizei und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden.
Ausgenommen von dem nun verabschiedeten Kompromiss sind fehlgeschlagene Anrufe und die Inhalte der jeweiligen Kommunikation. Was im Fall der Speicherung von Mailadressen jedoch erhebliche technische Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Aber schwerwiegender ist der grundsätzliche Generalverdacht, dem nun sämtliche 460 Millionen EU-Bürger ausgesetzt werden sollen. Im vielbeschworenen Kampf gegen den Terror wird nun jeder zum Verdächtigen, über den Daten zu sammeln sind, die auf Verlangen weitergegeben werden müssen.
Mit weiteren Überwachungsbegehrlichkeiten angesichts der anfallenden Datenmengen ist zu rechnen.
Mit Protesten reagieren nun zahlreiche Gruppen. Der Entwurf führe zur flächendeckender Überwachung aller, der Zugriff auf die Daten ist nicht geklärt: die "schweren Straftaten", bei denen eine Auswertung erlaubt seien, sind nicht ausreichend genau definiert. Ebensowenig ist geklärt, wie die Unmengen an Daten überhaupt gesammelt, gespeichert und indiziert werden können, damit man mit den Datenbergen überhaupt etwas anfangen kann. Am spannendsten dürfte jedoch die Frage sein, ob die Richtlinie nicht von vorneherein gegen nationales Recht verstößt. "Es wird grob verfassungswidrig eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur geschaffen", zitiert heise den Bundesvorstand der Humanistischen Union Nils Leopold. "Die Richtlinie verstößt gegen tragende Strukturprinzipien rechtsstaatlich verfasster Staaten. Sie führt die Zweckbindung und das Übermaßverbot bei der Ausübung staatlicher Gewalt ad absurdum." Mit einer entsprechenden Klage vor dem Verfassungsgericht sei zu rechnen.
News Redaktion am Mittwoch, 14.12.2005 13:26 Uhr
Alle schreiben davon, dass der Generalverdacht im Grundgesetz verboten ist. Kann mir einer mal den genauen Paragraphen sagen? Ich hab nämlich gesucht, aber nix gefunden. Genmutant Schau mal unter "Demokratie"... ...
Ein kleiner Kommentar (ohne, dass ich all die anderen gelesen habe): Die Angst, dass P2P etc.pp. ausstirbt ist unbegündet. Schon jetzt ist die Staatsanwaltschaft für die Einführung einer Bagatellstrafe, da ihre Resourcen total mit den Anklagewellen von einer gewissen Schweizer Firma verbraucht wo ...
Alle schreiben davon, dass der Generalverdacht im Grundgesetz verboten ist. Kann mir einer mal den genauen Paragraphen sagen? Ich hab nämlich gesucht, aber nix gefunden. Genmutant ...
wenn ich das alles so immer und immer wieder lese muss ich irgendwi anfangen zu lachen.....:dozey: ich fühle mich ebenso... ...
wenn ich das alles so immer und immer wieder lese muss ich irgendwi anfangen zu lachen.....:dozey: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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