gulli: 0,9 Gramm Haschisch reichen für Tatvorwurf wegen Anbau und Herstellung?

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29. Februar 2008

0,9 Gramm Haschisch reichen für Tatvorwurf wegen Anbau und Herstellung?

Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter vom law blog veröffentlichte heute einen Fall der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Bei der beklagten Person, die Herr Vetter vertritt, wurden 0,9 Gramm Marihuana im Auto gefunden. Die Staatsanwaltschaft plädiert in ihrem Anschreiben auf eine Verurteilung wegen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb von Betäubungsmitteln nach Paragraf 29 Abs. 1 BtMG. Im Höchstfall kann eine Verurteilung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer entsprechenden Geldstrafe erfolgen.

Was hat sich der Beklagte zu Schulden kommen lassen? Er ist mit Marihuana im PKW erwischt worden, und zwar mit der stolzen Menge von 0,9 Gramm. Klingt diese Menge nach Eigenbedarf oder tatsächlich nach erwerbsmäßigem Zubereiten, Handeltreiben oder gar nach Schmuggel? Der Besitz wird im Strafgesetz auch erwähnt, dieser taucht im Betreff des Briefes der Staatsanwaltschaft aber nicht auf. Udo Vetter nimmt an, die Gesetzeshüter wollten den Beschuldigten lediglich mit einfachsten Mitteln in Angst und Schrecken versetzen. Der Besitz einer so geringen Menge Haschisch klang in den Ohren der Kläger offensichtlich zu lasch. Die Androhung einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren dürfte tatsächlich kerniger rüber kommen.

In den Kommentaren zum Eintrag des Weblogs witzelten so manche Besucher, zur Herstellung kommt mit Sicherheit noch ein Rattenschwanz an Vorwürfen wie diverse Beschaffungskriminalitätsdelikte dazu. Warum den Wuppertaler nicht auch wegen Prostitution, Förderung der Prostitution, Einbruch, Diebstahl, Raub, Schwerem Raub, Raubmord, Erpressung und Nötigung anklagen? Ermittlungen zur Beschaffung sind indes vorhersehbar, immerhin muss die Person sein Haschisch irgendwo bezogen haben. Andere Besucher vom law blog sehen den Fehler bei der Verwendung von Textbausteinen, die die Anklage der Staatsanwaltschaft automatisieren sollen. In diesem Fall scheint die Angelegenheit dadurch allerdings komplizierter geworden zu sein. Verfahren wegen einer solch geringen Menge werden häufig nach kurzer Zeit wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt.

(Via law blog)

  • Klaral, kann es sein, dass du keine Ahnung hast, sorry... Wenn ich keine Ahnung hab- dann halte ich mich raus. Es ist keine Schande keine Ahnung zu haben. btw: wenn du ein Hochgefühl von 1-2 Minuten hast, dann hast du verdammt schlechtes Zeug erwischt. Ich würde sogar sagen, dass das Hochgefühl vom Tabak kam. Denn ein normaler Rausch dauert mind. 15 min. bis 4 Std.? Je nachdem wie viel man nimmt... Ich meine übrigens auch gelesen zu haben, ...

    Dr.G0nzo am 06.03.2008 21:57
  • Er hat definitiv keine Ahnung, denn diese Gefühl was er da meint, ist höchstens jenes was man bei einer Bong erhält und unter anderem als Tabakflash bekannt ist. Dies stammt von einer hohen Dosis Nikotin, was innerhalb von wenigen Sekunden einen nicht unbedingt positiven Effekt auslöst. Eher zweifelhaft, dass dies jemand als Hochgefühl bezeichnen würde, wenn er ein Kribbeln im gesamten Körper spürt und kaum in der Lage ist, sich zu ...

  • Mit hochgefühl meint er sicher das gefühl kurz vorm abschmieren zu sein.. wenn alles anfängt zu kribbeln.. man schließt die augen.. und macht virtuelle saltos, eine schwerelosgefühl.. das nur 1-2 minuten andauert.. (: dazu muss die Dosis stimmen und eine Chillige abgedunkelte atmosphöre mit guter musik sein.. muha.. IRIE.. http://de.rofl.to/stoned-jamaican-tour-guide

    Prey G!lgrim am 06.03.2008 22:15
  • Zitat: Zitat von Prey G!lgrim  IRIE.. http://de.rofl.to/stoned-jamaican-tour-guide hehehehee allein schon diese Lache. MfG Andy

    titus_shg am 06.03.2008 23:24
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