Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter vom law blog veröffentlichte heute einen Fall der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Bei der beklagten Person, die Herr Vetter vertritt, wurden 0,9 Gramm Marihuana im Auto gefunden. Die Staatsanwaltschaft plädiert in ihrem Anschreiben auf eine Verurteilung wegen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb von Betäubungsmitteln nach Paragraf 29 Abs. 1 BtMG. Im Höchstfall kann eine Verurteilung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer entsprechenden Geldstrafe erfolgen.
Was hat sich der Beklagte zu Schulden kommen lassen? Er ist mit Marihuana im PKW erwischt worden, und zwar mit der stolzen Menge von 0,9 Gramm. Klingt diese Menge nach Eigenbedarf oder tatsächlich nach erwerbsmäßigem Zubereiten, Handeltreiben oder gar nach Schmuggel? Der Besitz wird im Strafgesetz auch erwähnt, dieser taucht im Betreff des Briefes der Staatsanwaltschaft aber nicht auf. Udo Vetter nimmt an, die Gesetzeshüter wollten den Beschuldigten lediglich mit einfachsten Mitteln in Angst und Schrecken versetzen. Der Besitz einer so geringen Menge Haschisch klang in den Ohren der Kläger offensichtlich zu lasch. Die Androhung einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren dürfte tatsächlich kerniger rüber kommen.
(Via law blog)
... … zumindest, wenn es nach Polizei und BILD geht. Ok, BILD-Bashen ist lächerlich und sowieso von denen gewollt, aber hier muß ich kurz eine Ausnahme machen. Ein paar Anzeichen, wie man merkt, ob der Nachbar ein Haschzüchter ist, gibt es in dies ...
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