gullinews am Freitag, 29.02.2008 20:22 Uhr
Was hat sich der Beklagte zu Schulden kommen lassen? Er ist mit Marihuana im PKW erwischt worden, und zwar mit der stolzen Menge von 0,9 Gramm. Klingt diese Menge nach Eigenbedarf oder tatsächlich nach erwerbsmäßigem Zubereiten, Handeltreiben oder gar nach Schmuggel? Der Besitz wird im Strafgesetz auch erwähnt, dieser taucht im Betreff des Briefes der Staatsanwaltschaft aber nicht auf. Udo Vetter nimmt an, die Gesetzeshüter wollten den Beschuldigten lediglich mit einfachsten Mitteln in Angst und Schrecken versetzen. Der Besitz einer so geringen Menge Haschisch klang in den Ohren der Kläger offensichtlich zu lasch. Die Androhung einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren dürfte tatsächlich kerniger rüber kommen.
In den Kommentaren zum Eintrag des Weblogs witzelten so manche Besucher, zur Herstellung kommt mit Sicherheit noch ein Rattenschwanz an Vorwürfen wie diverse Beschaffungskriminalitätsdelikte dazu. Warum den Wuppertaler nicht auch wegen Prostitution, Förderung der Prostitution, Einbruch, Diebstahl, Raub, Schwerem Raub, Raubmord, Erpressung und Nötigung anklagen? Ermittlungen zur Beschaffung sind indes vorhersehbar, immerhin muss die Person sein Haschisch irgendwo bezogen haben. Andere Besucher vom law blog sehen den Fehler bei der Verwendung von Textbausteinen, die die Anklage der Staatsanwaltschaft automatisieren sollen. In diesem Fall scheint die Angelegenheit dadurch allerdings komplizierter geworden zu sein. Verfahren wegen einer solch geringen Menge werden häufig nach kurzer Zeit wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt.
(Via law blog)
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Neuro am 06.03.2008 22:10:28: |
Prey G!lgrim am 06.03.2008 22:15:05: |
titus_shg am 06.03.2008 23:24:59: |
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