Wie es in zahlreichen Ländern bereits geschehen ist, soll auch in Österreich künftig die EU-Richtlinie, die eine Vorratsdatenspeicherung vorschreibt, umgesetzt werden. Dabei streitet man sich jedoch über Detailfragen. Umstritten ist vor allem, ab welchem Strafmaß die Behörden die gespeicherten Verbindungsdaten verwenden dürfen und unter welchen Umständen das ohne richterlichen Beschluss geschehen darf.
Auch die Speicherfrist bot Anlass zu Diskussionen. Nach dem Willen der sozialdemokratischen SPÖ soll sie sechs Monate betragen - das minimale von der EU geforderte Maß. Andere Parteien wollten mehr, konnten sich aber letztendlich nicht durchsetzen. Mittlerweile gilt es als beschlossene Sache, dass nur sechs Monate lang gespeichert wird.
Der Zugriff auf die Daten ist dagegen noch immer Diskussionsthema. Hier müssen sich Innen-, Verkehrs- und Justizministerium noch auf eine Regelung einigen.
Eine wichtige Frage lautet: Ab welchem Strafmaß dürfen die Behörden auf die Datensammlung, speziell auf die Stammdaten der Anwender, zugreifen? In der EU-Richtlinie ist dies nicht geregelt, so dass es rein im Ermessen des jeweiligen Landes liegt. So auch in Österreich, wo man noch lebhaft darüber diskutiert. Einige Beteiligte, vor allem die Mitglieder der ÖVP, wollen hier ein möglichst niedriges Strafmaß festlegen. Sie begründen dies damit, dass es die Kriminalitätsbekämpfung erleichtern und somit die Sicherheit fördern würde. Gegner befürchten hierbei eine inflationäre Verwendung und somit einen unverhältnismäßigen Eingriff in individuelle Rechte.
Zudem sollen die Ermittlungsbehörden in Einzelfällen auch ohne richterlichen Beschluss auf die Daten zugreifen dürfen. Nur wann beziehungsweise unter welchen Umständen? Darüber ist man sich nicht einig. Ein Entwurf des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sieht vor, den Zugriff ohne Richter nur, "wenn es um die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben geht" zu erlauben.
Um Missbrauch zu verhindern, sollen nach dem Willen des Instituts die Provider verpflichtet sein, ihre Kunden über erfolgte Zugriffe zu informieren. Die Daten sollen wie in Deutschland dezentral beim Provider und nicht zentralisiert gespeichert werden. Auch eine Buchführung über erfolgte Zugriffe soll es geben. Welche dieser Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden, steht noch in den Sternen.
Währenddessen gibt es aus der Opposition noch immer Kritik an der Idee einer Vorratsdatenspeicherung als solcher. "Die systematische Speicherung der Anrufdaten und IP-Adressen aller Bürgerinnen und Bürger ist meiner Meinung nach mit der Privatsphäre und dem Schutz vor unberechtigter Verfolgung nicht zu vereinbaren", erklärte beispielsweise Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen im Nationalrat, am gestrigen Freitag zu diesem Thema.
Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2010 in Kraft treten - bis dahin also müssen alle Parteien zu einer Einigung gekommen sein.
(via futurezone, thx!)
Update:
Auf dem am heutigen Samstag zum Abschluss gekommenen Anwaltstag meldeten sich auch die österreichischen Rechtsanwälte zur Vorratsdatenspeicherung zu Wort. Sie fordern eine minimale Umsetzung der EU-Richtlinie - also "eine möglichst kurze Speicherdauer sowie einen Zugriff auf Daten einzig bei schweren Straftaten und konkretem Tatverdacht", wie futurezone berichtet. Auch an der verstärkten Nutzung anderer Maßnahmen wie der Video-Überwachung und Handyortung sowie dem Sicherheitspolizeigesetz übten die Anwälte Kritik. (Annika Kremer)
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