gulli: Neues Urheberrecht

5 Punkte zum neuen Urheberrecht, die auch dich betreffen

Am 13.09.2003 trat das neue Urheberrecht mit Unterzeichnung durch Klaus Wowereit (SPD) in Kraft. Die Verfechterin der Urheberinteressen und vor allem der Interessen der Vermarkter, Brigitte Zypries (SPD), versucht es mit einer markigen Zusammenfassung auf den Punkt zu bringen: "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar."

Es hört sich nicht nur so an, als sei diese Formulierung bewusst auf die Tauschbörsen (edonkey, emule, kazaa usw.) gemünzt, es ist auch so. Das neue Urheberrecht schränkt darüber hinaus das Recht auf private Sicherungskopien massiv ein. Inwieweit es dich als privaten Nutzer betrifft, versuche ich in den nachfolgenden fünf Punkten kurz aufzulisten:

I) Das Erstellen von Privatkopien ist fortan strafbar, wenn zur Erstellung der Kopie ein Kopierschutz umgangen wird.

Anm.: Es liegt an sich auf der Hand, dass zukünftige Software und jegliche Audio-CDs einen wie auch immer gearteten Kopierschutz aufweisen werden.

 

II) Bislang bewegte sich der Download von Dateien aus dem Internet - insbesondere den Tauschbörsen - im legalen Rahmen, der Upload in einer rechtlichen Grauzone. Mit dem neuen Gesetz ändert sich das. Privatkopien aus erkennbar illegalen Quellen sind zukünftig ebenso verboten wie das Anbieten von Dateien über das Medium Internet (es sei denn, es besteht eine Lizenzvereinbarung).

Mit anderen Worten: Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes ist es möglich, die privaten Nutzer einer Tauschbörse zu verklagen. In den USA wurden im Juli dieses Jahres gegen hunderte von Privatleuten Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht um Geldstrafen von 750 - 150.000 Dollar je Sounddatei. Ob es zu solch drastischen Maßnahmen auch in unserem Lande kommen wird, darf aber zurecht angezweifelt werden.

 

III) Software, die 1:1 Kopien von Dateien erstellen wird zwar weiterhin legal bleiben, es darf jedoch keine Software sein, die bestehende Kopierschutzmechanismen aushebelt (Knacksoftware wie z.B. CloneCD). Der Download dieser Programme wird ebenfalls legal bleiben, die Benutzung ist allerdings nicht anzuraten. Bislang in jedem Fachgeschäft erhältliche Software ist nun illegal und darf nicht weiter vertrieben werden. Das betrifft u.a. die Programme:

  • Movie Jack 3; Hersteller: S.A.D.
  • DCS DVD Copy Suite; Hersteller: S.A.D.
  • DaViDeo 3; Hersteller: Gdata
  • Movie Ripper DVD; Hersteller: Sybex
  • Clone CD Version 4; Hersteller: Elby
  • DVD RipperKit; Hersteller: Sybex
  • Game Jack 3; Hersteller: S.A.D

Anm.: Mit dem neuen Urheberrecht wird vielen dieser Firmen durchaus ein erheblicher Teil ihrer Existenzgrundlage kriminalisiert. Ob es reicht - wie im Falle von CloneCD - den Firmensitz in die Karibik zu verlegen, muss die Zukunft zeigen. Die Verunsicherung auf Seiten der Nutzer dürfte das aber zusätzlich erschweren.

 

IV) Es wird dem Privatanwender zukünftig erlaubt bleiben bis zu sieben Kopien von Daten- oder Tonträgern zur privaten Nutzung zu erstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass dabei keine Kopierschutzmechanismen umgangen werden. Legale Privatkopien dürfen unentgeltlich an enge Freunde weitergegeben werden. Wurde eine Software rechtmäßig erworben, besteht das Recht auf eine Sicherungskopie – auch unter Umgehung des Kopierschutzes.

 

V) Fazit: Das neue Urheberrecht beschneidet empfindlich das Recht auf Privatkopien, sofern die Originale kopiergeschützt sind. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit sich die neuen Restriktionen auch vor Gericht in dem Maße umsetzen lassen, wie es die Musikindustrie gerne sehen würde [3]. Uns scheint das neue Urheberrecht in weiten Teilen einen grossen Auslegungsspielraum zu bieten. Darüber werden wir in den folgenden Ausgaben des gulli-letters und auf gulli.com gerne weiter berichten.

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